Ziele und Aufgaben der heutigen Familienbildungsstätten

Ziele und Aufgaben der heutigen Familienbildungsstätten

Wie im Kinder- und Jugendhilfegesetz beschrieben, sollen Müttern, Vätern etc. Angebote bereitgestellt werden, die dazu beitragen, dass die Erziehungsberechtigten ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Es sollen verschiedene Lösungen für Konfliktsituationen aufgezeigt werden, und die jungen Menschen sollen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereitet werden.

Familien sollen in der Erziehung ihrer Kinder beraten und entlastet werden, dementsprechend sollte es auch verschiedene Freizeitangebote sowohl für Familien als auch für Kinder geben (SGB VIII §16). Demnach ist die Familienbildung ein offizieller Bestandteil der Jugendhilfe, damit soll mit allen an der Erziehung beteiligten Personen präventiv und nicht nur interventiv gearbeitet werden. Ressourcen und Selbsthilfestrategien sollen unterstützt werden. Um alle Bedarfsmöglichkeiten abzudecken, richtet sich Familienbildung an:

  • Verschiedene Familienformen und Zielgruppen
  • Verschiedene Familienphasen
  • Verschiedene Aufgabenbereiche
  • Besondere famililale Lebenssituationen
  • Familien mit besonderen Blastungen

(Mengel, 2007, S. 26).

Außerdem soll das Spektrum der zu erreichenden Familien durch Integration und Niedrigschwelligkeit möglichst groß gehalten werden. In der Jugendministerkonferenz wurde 2003 beschlossen, dass ein Angebot entwickelt werden soll, das sich grundsätzlich an alle Eltern richtet und möglichst viele erreicht (ebd. S. 27).

Mengel, M. (2007). Familienbildung mit benachteiligten Adressaten: Eine Betrachtung aus andragogischer Perspektive (1. Aufl.). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

A. S.

 

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