Staatliche Anerkennung für Kindheitspädagog/innen

Warum eine staatliche Anerkennung für Kindheitspädagog/innen?

Die staatliche Anerkennung lässt sich als „zentrale Qualifikation für soziale Berufe“ (Stieve/ Worsley/ Dreyer, 2014, S. 5) verstehen. Dementsprechend ist auch die Soziale Arbeit und die Erzieher/innen-Ausbildung an eine staatliche Anerkennung gekoppelt, was bedeutet, dass Mindeststandards in Hinblick auf Niveau, Inhalt und Struktur in der Ausbildung eingehalten werden müssen, um die Erlaubnis zur beruflichen Ausübung zu erlangen. Die staatliche Anerkennung bietet somit den Absolvent/innen sowie den Arbeitgebern mehr Sicherheit, da sie „als Ausdruck für fachliche Eignung und Professionalität“ (ebd., S. 6) verstanden wird. Da in der Kindheitspädagogik auf beiden Seiten bisher noch viel Unsicherheit über die Qualifikation bestand, bietet die staatliche Anerkennung und die Etablierung einer einheitlichen Berufsbezeichnung einen wesentlichen Orientierungsrahmen, der die Professionalisierung des Berufsfelds der Kindheitspädagogik unterstützt. (Vgl. ebd., S. 5-6)

 

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